Intern
    Lehrstuhl für Musikpädagogik

    Nachteilsausgleich und Chancengleichheit

    Die Julius-Maximilians-Universität steht mit ihren Studienangeboten allen geeigneten Studienbewerbern offen und bemüht sich seit der HRK-Konferenz 2009 unter dem Motto "Eine Hochschule für alle" auf verschiedenen Ebenen um den Abbau von Barrieren und das Ermöglichen von Chancengleichheit und Teilhabe.

    Für die Studiengänge des Lehrstuhls für Musikpädagogik gelten sowohl die Sonderregelungen für Studierende mit Kind (LASPO § 28aASPO §26) als auch die Sonderregelungen für Studierende mit chronischer Erkrankung, länger andauernder oder ständiger Behinderung (LASPO § 28bASPO §26).

    Um die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu berücksichtigen und ihnen ein adäquates Studium an der JMU zu ermöglichen, wurde zudem die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) eingerichtet. Neben weiterführenden Informationen und Beratungsangeboten finden Sie auf der Website von KIS alle Fakten zum Thema Nachteilsausgleich sowie das zugehörige Antragsformular ("Antrag auf Nachteilsausgleich").

    Bei Fragen zum Thema Nachteilsausgleich bzw. Chancengleichheit wenden Sie sich gerne institutsintern an Dr. Monika Unterreiner oder direkt an eine Person des KIS-Teams, die Universitätsfrauenbeauftragte oder den Familienservice der JMU Würzburg. 

     

    Weiterführende Informationen: