Anrechnung von Leistungen
Wenn bereits ein Musikstudium oder ein anderes Studium mit musikpädagogischen/musikdidaktischen Inhalten absolviert oder teilabsolviert wurde, können
Module aus diesem Studium im BA-/MA-Studium Musikpädagogik oder im Didaktikfachstudium Musik (GS/MS/SO) angerechnet werden, sofern die Inhalte äquivalent sind.
Die Anrechnung muss innerhalb des Verwaltungszeitraums des ersten in
Würzburg absolvierten Semesters erfolgen, im Wintersemester also bis
zum 31. März, im Sommersemester bis zum 30. September.
Für eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden
Sie sich bitte an Dr. Monika Unterreiner. Das Formular zur Leistungsanrechnung sowie weitere Informationen zu Unterlagen, Modalitäten und Deadlines finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Zur Anrechnung von bereits erstellten wissenschaftlichen Abschlussarbeiten als Zulassungarbeit s. Punkt 5 des vom Prüfungsamt bereitgestellten Informationsblattes. Am Lehrstuhl für Musikpädagogik zur Anerkennung berechtigte Personen sind Prof.in Dr. Eva Verena Schmid und Dr. Monika Unterreiner. Auch im Falle einer Anrechnung ist die Erstellung eines neuen Gutachtens sowie eine Neubewertung notwendig. Die Neubewertung kann grundsätzlich von der Erstbewertung abweichen.
Zur Anrechnung von Dissertationen, Bachelor- oder Masterarbeiten als Bachelor- oder Masterarbeit nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Prof.in Dr. Eva Verena Schmid auf. Eine (Teil-) Anrechnung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Thema und Methodik der anzurechnenden Arbeit der Studienfachausprägung vor Ort (BA-/MA-Musikpädagogik der JMU Würzburg) entsprechen.