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    Lehrstuhl für Musikpädagogik

    Eignungsprüfung Bachelor Musikpädagogik

    Um ein Bachelorstudium der Musikpädagogik beginnen zu können, ist eine Eignungsprüfung erforderlich.

    Die Eignungsprüfung für das Sommersemester 2025 findet

    am  7. Februar 2025  in der Mergentheimer Str. 180, 4. Stock, Raum 404 in 97084 Würzburg statt.

    Bewerbungsschluss ist am 15. Januar 2025!

    Übungsbeispiele erhalten Sie unter angela.schupler@uni-wuerzburg.de

    Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist

    1. der Nachweis der Hochschulreife oder des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 88 BayHIG, jeweils i.V.m. der QualV in der jeweils geltenden Fassung  sowie  
    2. die Anmeldung inklusive folgender Unterlagen beim Lehrstuhl für Musikpädagogik/Sekretariat:

    Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, den Unterlagen nach Möglichkeit eine tabellarische Übersicht mit Angaben zu ihrer bisherigen musikalischen Betätigung beizufügen. Diese Angaben sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf die Feststellung der Eignung. Sie dienen der Eignungsprüfungskommission ggf. als Grundlage einer Beratung im Hinblick auf die Wahl der Ausprägung des Studienfachs oder hinsichtlich einer weiteren fachlichen Vorbereitung vor Aufnahme des Studiums.

    Die Bewerberinnen und Bewerber werden über den Zeitpunkt und den Ort der Eignungsprüfung zwei Wochen vorher informiert.

    Die Eignungsprüfung gliedert sich in

    1. eine schriftliche Prüfung und
    2. eine praktische/mündliche Prüfung.

      In der schriftlichen Prüfung sind die für das Bachelor-Studium der Musikpädagogik erforderlichen musiktheoretischen Kenntnisse nachzuweisen. In der praktischen/mündlichen Prüfung sind die erforderlichen künstlerisch-praktischen sowie kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen.

      Die schriftliche Prüfung wird in Form von Gruppenprüfungen (max. 8 bis 10 Prüflinge pro Gruppe), die praktische/mündliche Prüfung in Form von Einzelprüfungen durchgeführt.

      Im Rahmen der Eignungsprüfung für das Studienfach Musikpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 180 ECTS-Punkten), für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten), für das Bachelor-Hauptfach Musikpädagogik (Erwerb von 75 ECTS-Punkten) sowie für das Bachelor-Nebenfach Musikpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) sind

      Gegenstand der schriftlichen Prüfung:
    1. Musikalisches Hören (Prüfungsdauer 45 Minuten)

      Die grundlegende Fähigkeit differenzierten Hörens, also das Vermögen, über das Gehör Klangphänomene wahrzunehmen, zu unterscheiden und in standardisierter Notenschrift abzubilden, ist essentielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienverlauf mit dem Ziel eines professionellen Umgangs mit Musik im Hinblick auf Prozesse der Musikvermittlung. Sie ist nachzuweisen durch hörendes Erkennen von Intervallen, Dreiklangsarten und Akkorden, Notieren und Benennen von Tonarten, Rhythmusdiktat sowie einstimmiges Melodiediktat nach dem Muster eines Volksliedes.
    2. Allgemeine Musiklehre einschließlich elementarer Harmonie- und Satzlehre

      (Prüfungsdauer 30 Minuten)

      Grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit Notation sind essentielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienverlauf mit dem Ziel eines professionellen Umgangs mit Musik im Hinblick auf Prozesse der Musikvermittlung. Sie sind im Bereich Allgemeine Musiklehre nachzuweisen durch Kenntnis gebräuchlicher Vortragsbezeichnungen, Intervallbestimmung, Kenntnis gebräuchlicher Skalen (Tonleitern in Dur und Moll, Ganztonleiter, Pentatonik), Transpositionsaufgaben sowie Kenntnis üblicher Notationsformen populärer Musik (Akkordkürzel) durch Notieren einer Akkordbegleitung. Sie sind im Bereich elementarer Harmonie- und Satzlehre nachzuweisen durch Zuendeführen eines vorgegebenen Melodieanfangs und Kenntnis elementarer Stimmführungsregeln durch einfaches Harmonisieren einer vorgegebenen Sopranstimme unter Verwendung der Hauptstufen.
    1. Gegenstand der praktischen/mündlichen Prüfung:
    1. Fertigkeiten im Spiel eines Instruments (Prüfungsdauer etwa 15 Minuten)

      Die künstlerisch-praktischen Anteile des Studienfachs Musikpädagogik erfordern bereits vorhandene Grundfertigkeiten im Spiel eines Instruments, die im Studium vertieft und ausgebaut werden. Als Instrumente sind zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte als Instrumentenfamilie, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Horn, Gitarre oder Laute als Solo- oder Begleitinstrument, E-Gitarre, Harfe, Zither oder die Gruppe der Perkussionsinstrumente. Die Eignungsprüfungskommission kann auf Antrag des Prüflings weitere Instrumente zulassen, wenn eine fachkundige Prüfung sichergestellt ist und wenn das betreffende Instrument im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten durch fachkundige Lehrende und Prüfende abgedeckt werden kann. Der Grad der Beherrschung des Instruments ist durch das Vorspiel einer selbst gewählten Etüde und zweier selbst gewählter Vortragsstücke leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Epochen nachzuweisen, wobei für die Bereitstellung einer etwaigen Begleitung der Prüfling in der Regel selbst zu sorgen hat.
    2. Gesang und Sprechen (Prüfungsdauer etwa 10 Minuten)

      Eine gesunde, ausbildungsfähige Stimme ist durch stilgerechten Vortrag zweier selbst gewählter Vokalstücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher Stilbereiche (z.B. Volkslied, klavierbegleitetes Sololied, Arie, Schlager, Pop- oder Jazzsong), davon mindestens eines ohne Begleitung, sowie durch den sprechtechnisch einwandfreien Vortrag eines selbst gewählten Sprechtextes nachzuweisen. Für die Bereitstellung einer etwaigen Begleitung hat der Prüfling in der Regel selbst zu sorgen. Optional kann auch selbstbegleitet vorgetragen werden.
    3. Prüfungsgespräch (Prüfungsdauer etwa 10 Minuten)